Liebe Hundefreunde, liebe Mitglieder,
bitte beachtet die folgenden Regeln, die für unseren Hundeplatz, die Umgebung, während des Trainings im Gelände und in der Stadt gelten. Ihr tragt so zu einem reibungslosen Verlauf der Gruppenübungen bei und fördert unsere Akzeptanz als Hundehalter in der Öffentlichkeit.
1. Impfschutz
An den Übungsstunden dürfen nur Hunde teilnehmen, die eine angemessene Schutzimpfung insbesondere gegen Tollwut haben. Für die Teilnahme an der Welpengruppe ist ein für das Alter angemessener Impfschutz ausreichend. Ferner sollte ein Welpe regelmäßig entwurmt sein. (Der Impfpass ist vor der ersten Trainingsstunde bei den Trainern vorzulegen.)
2. Haftung des Hundehalters
Während des Aufenthalts auf dem Hundeplatz und des Trainings bleibt der Hundehalter stets verantwortlich für seinen Hund. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Dies wird in einem Aufnahmeantrag unterschrieben. Änderungen des Versicherungsschutzes sind der Geschäftsführung unverzüglich mitzuteilen. Eine Hundehaftpflichtversicherung (HDI) kann auch über den Verein für bis zu 3 Hunde abgeschlossen werden. VS: 5 Mio. € p.a. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, (weitere Einzelheiten und Infos zu den Tarifen und den Antrag findet man auf dvg-hundesport.de)
Das Betreten des Hundeplatzes erfolgt immer auf eigene Gefahr.
3. Anweisungen der Trainerin/des Trainers
Den Anweisungen der
Trainern ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Raufereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im
Gelände.
4. Umgang mit der Hundeplatzeinrichtung
· Die Platzanlage mit den dazugehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte geht pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden genutzt werden.
· Kinder müssen zu jeder Zeit ausreichend beaufsichtigt werden und dürfen den Trainingsplatz nicht zum Spielen betreten.
· Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. Trainings- oder Sportstunden erkennt jeder Hundebesitzer diese Platzordnung mit der Unterschrift auf dem Stammblatt an.
· Begleitpersonen sind vorab über die Regeln zu informieren.
5. Freilauf
In den Freilaufphasen muss der Halter bei seinem Hund auf dem Platz bleiben und diesen im Auge behalten. Für etwaige Raufereien übernehmen wir keine Haftung. Das Werfen von Stöcken, Bällen oder ähnlichen Spielsachen ist dabei nicht erlaubt!
6. Füttern
Füttert keine anderen Hunde. Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerchen nur aus der Tasche des eigenen Hundeführers kommen. Zudem muss auf Allergien und Unverträglichkeiten Rücksicht genommen werden. Ausnahme sind evtl. bei ängstlichen/misstrauischen Hunden möglich, aber nur in Absprache mit dem jeweiligen Halter oder dem Trainer.
7. Läufige Hündinnen
Hündinnen dürfen für die Dauer der Läufigkeit und der nachfolgenden Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, nicht am Gruppentraining teilnehmen. Der Trainer entscheidet im Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf. Läufige Hündinnen sind ferner vom Freilauf zu jeder Zeit ausgeschlossen.
8. Kranke Hunde
Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen (Ansteckung) oder der Besuch der Kurse für sie selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft der jeweilige Trainer, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.
9. Rücksichtnahme
Achtet bitte stets
darauf, dass von eurem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht. Außerhalb des eingezäunten Geländes sind die Hunde an der Leine zu führen.
Lasst den Hund nicht unangeleint aus dem Auto springen oder auf dem Weg zum Trainingsgelände an fremde Autos gehen. Dies sollte auch außerhalb unserer Hundeschule für jeden verantwortungsvollen
Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein. Damit tragen wir alle zu einer hundefreundlicheren Umwelt bei. Auch bei Gruppenspaziergängen (Stadtgang oder Weihnachtsspaziergang) ist darauf zu achten,
dass der Hund in nicht abgesprochenen Situationen angeleint bleibt.
10. Terrassennutzung
Hunde bis zu 6 Monaten dürfen mit auf die Terrasse genommen werden. Ebenso die Hunde der Trainer, Vorstände und Geschäftsführung.
11. Verzehr
Solange die Gastronomie offen ist, dürfen keine fremden Lebensmittel auf das Vereinsgelände mitgebracht und dort verzehrt werden.
12. Platzarbeit
Aktuell sind 5 Stunden pro Jahr angesetzt. Pro nicht geleisteter Stunde Platzarbeit fällt eine Entschädigung in Höhe von 10 € an.
Grobe oder wiederholte Verstöße gegen die Hundeplatzregeln können zum Ausschluss vom Training und zum Platzverbot führen.